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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zulassung Unsere Kurse sind für alle offen.
Anmeldung Bei der Anmeldung wird unterschieden zwischen Kursen und Lehrgängen. Die Anmeldung für Kurse erfolgt mit der Anmeldekarte, telefonisch, per Fax, am Schalter, via Internet oder Mail. Die Anmeldung für Lehrgänge erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular. Bei Lehrgängen wird mit der Anmeldebestätigung eine Einschreibegebühr von Fr. 100.– in Rechnung gestellt (Verwaltungsökonom Fr. 200.-, HFW Fr. 400.–). Anmeldeschluss ist, falls nicht anders vermerkt, bei Kursen 10 Tage vor Beginn, bei Lehrgängen üblicherweise vier Wochen vor Beginn, falls in der Spezialbroschüre keine andere Regelung festgehalten wurde. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Veranstaltungen mit freien Plätzen ist auch eine kurzfristige Nachmeldung möglich. Bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, spätestens aber sechs Tage vor Beginn eines Kurses bzw. zwei Wochen vor Beginn eines Lehrgangs wird die Durchführung bestätigt. Mit der Bestätigung erhalten Sie die Rechnung. Diese ist bis Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. 
Durchführung Alle Veranstaltungen werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Die minimale und maximale Zahl wird von der Leitung Weiterbildung bestimmt. Muss eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, sind Ersatzforderungen ausgeschlossen.
Ferien Während der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt.
Kursort Falls nichts anderes vermerkt ist, finden die Kurse im Bildungszentrum Wirtschaft Weinfelden in den BBZ-Gebäuden statt.
Zertifikate /
Bestätigungen 
Teilnahmebestätigungen/Zertifikate  werden ausgestellt, sofern mindestens 75% aller Lektionen besucht wurden.
Abmeldungen bei Kursen Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich vorzunehmen (Brief, Fax, E-Mail)! Rückzüge von Anmeldungen sind Abmeldungen. Abmeldungen bis 14 Tage vor Kursbeginn sind kostenfrei. Für Abmeldungen bis 7 Werktage vor Kursbeginn verrechnet das BZWW 25% der Veranstaltungskosten, mindestens aber Fr. 50.–. Für spätere Abmeldungen verrechnet das BZWW das gesamte Kursgeld. Es besteht in allen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgelds, unabhängig davon, ob die Abmeldung, das Nichterscheinen oder der Abbruch einer Weiterbildung wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen erfolgt, für welche das BZWW keine Verantwortung übernehmen kann. Ein geeigneter Ersatzteilnehmender kann kostenlos gestellt werden. Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Annullationsversicherung.
Abmeldungen bei Lehrgängen Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich vorzunehmen (Brief, Fax, E-Mail)! Rückzüge von Anmeldungen sind Abmeldungen. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs fallen ausser der Einschreibegebühr keine Kosten an. Die Einschreibegebühr wird nicht rückerstattet bzw. muss einbezahlt werden, falls dies bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist. Für spätere Abmeldungen, die mindestens 27 Tage vor Beginn des Lehrgangs eintreffen (Datum des Poststempels), verrechnet das BZWW 25% des gesamten Schulgeldes. Ab 14 Tagen vor Beginn des Lehrgangs verrechnet das BZWW das gesamte Schulgeld. Es besteht in allen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes, unabhängig davon, ob die Abmeldung, das Nichterscheinen oder der Abbruch einer Weiterbildung wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen erfolgt, für welche das BZWW keine Verantwortung übernehmen kann. Ein Ersatzteilnehmender kann hingegen kostenlos gestellt werden. Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Annullationsversicherung. Download Merkblatt Annullationsversicherung.
 
Programm-
änderungen
Programmänderungen oder Streichung von Kursen und Lehrgängen bleiben vorbehalten. Das Kursgeld und die Einschreibegebühr werden voll zurückerstattet, falls eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird oder eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Programmänderungen oder Lektionenausfall begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Schulgelder.
Lehrmittel Die Kursleiter händigen diese in der Regel am ersten Kurstag aus.
Gerichtsstand und Gültigkeit Mit der Anmeldung zu einem Kurs/ Lehrgang erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit den allgemeinen Bedingungen und den Kursgebühren einverstanden, welche im aktuellen Programm des Bildungszentrums Wirtschaft Weinfelden aufgeführt sind. Als Gerichtsstand gilt Weinfelden.
Auskünfte Sie werden erteilt vom Sekretariat Weiterbildung,
Tel 058 345 75 75.
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Mo–Do  08.00–11.30 / 13.30–17.30 Uhr, Fr bis 16.30 Uhr